Datenschutzerklärung

Diese Website ist eine Testinstallation der Venne Media GmbH. Sie dient der Entwicklung von SiteTracker, einer Analyse-Erweiterung für Contao. Die nachfolgenden Angaben beschreiben, was diese Installation tatsächlich verarbeitet – sie sind keine Musterformulierung, sondern aus der eingesetzten Konfiguration abgeleitet.

1. Verantwortlicher

Venne Media GmbH, Warendorfer Str. 28, 48361 Beelen
Telefon: 02586 51699-80, E-Mail: info@venne-media.de

Ein Datenschutzbeauftragter ist für diese Testinstallation nicht bestellt.

2. Hosting und Server-Protokolle

Die Website wird auf eigener Infrastruktur der Venne Media GmbH in Deutschland betrieben. Es besteht keine Auftragsverarbeitung mit einem Dritten und keine Übermittlung in ein Drittland.

Der Webserver schreibt technische Zugriffsprotokolle (unter anderem IP-Adresse, Zeitpunkt, angefragte Adresse, Statuscode, Browserkennung). Diese Protokolle sind für den sicheren Betrieb erforderlich, werden turnusmäßig rotiert und automatisch gelöscht. Sie werden nicht mit der Reichweitenmessung zusammengeführt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3. Reichweitenmessung mit SiteTracker

Diese Website misst ihre eigene Nutzung mit SiteTracker. Die Messung läuft vollständig auf dem Server dieser Website. Es werden keine Daten an Dritte übermittelt, es wird kein externer Dienst eingebunden und beim Aufruf einer Seite entsteht keine Verbindung zu einem anderen Anbieter.

Warum keine Einwilligung abgefragt wird

SiteTracker speichert nichts auf Ihrem Endgerät und liest nichts von Ihrem Endgerät aus – kein Cookie, kein Local Storage, kein Session Storage, keine IndexedDB, kein Fingerprinting. Damit ist § 25 TDDDG, der die Einwilligung für Speicher- und Auslesevorgänge auf Endgeräten verlangt, von vornherein nicht einschlägig. Ein Einwilligungsbanner für die Messung ist deshalb nicht erforderlich.

Wie Besuche unterschieden werden

Um Besuche voneinander unterscheiden zu können, ohne Sie wiederzuerkennen, bildet der Server für jeden Aufruf ein kurzlebiges Pseudonym:

Kennung = HMAC-SHA256(Tagesgeheimnis, Website-Kennung + IP-Adresse + Browserkennung), gekürzt auf 128 Bit

Entscheidend sind die Eigenschaften dieser Konstruktion:

  • Das Tagesgeheimnis ist ein Zufallswert, der ausschließlich auf dem Server existiert, um Mitternacht wechselt und nach zwei Tagen gelöscht wird. Danach lässt sich die Kennung nicht mehr nachbilden – auch vom Betreiber nicht.
  • Weil das Geheimnis täglich wechselt, ist eine Verknüpfung über den Tag hinaus technisch ausgeschlossen. Aus demselben Grund weist SiteTracker bewusst keine „wiederkehrenden Besucher“ aus.
  • Weil die Website-Kennung in die Berechnung eingeht, erhält dieselbe Person auf zwei Websites derselben Installation zwei unzusammenhängende Kennungen. Eine website-übergreifende Verfolgung ist ausgeschlossen.
  • Die IP-Adresse geht nur als Rechengröße ein. Sie wird nicht gespeichert; die Datenbank der Reichweitenmessung enthält kein Feld für IP-Adressen.

Was gespeichert wird

Zu einem Seitenaufruf werden festgehalten: Zeitpunkt, aufgerufene Seite, Statuscode und Antwortzeit, die Art der Herkunft (Suchmaschine, Verweis, Direkteinstieg) samt verweisender Domain, Kampagnenparameter aus der Adresszeile, aus der Browserkennung abgeleitet Browser, Betriebssystem und Gerätetyp, die bevorzugte Sprache (nur das Sprachkürzel, ohne Region), die Fensterbreite, Scrolltiefe und Verweildauer, Ladezeit-Messwerte sowie ausgelöste Interaktionen.

Bei Interaktionen wird ausschließlich ein technisches Merkmal des bedienten Elements erfasst (data-sitetracker-id, id, name oder ersatzweise ein rein struktureller CSS-Pfad). Der sichtbare Text eines Elements wird nie ausgelesen, Formularfelder werden nie gelesen.

Was ausdrücklich nicht erhoben wird

  • keine IP-Adressen in der Reichweitenmessung
  • keine vollständigen Browserkennungen, nur die daraus abgeleiteten Merkmale
  • keine Suchbegriffe
  • keine Standort- oder Länderbestimmung (in dieser Installation abgeschaltet)
  • keine Formularinhalte und keine Eingaben
  • keine Profilbildung, kein Scoring, keine automatisierte Entscheidungsfindung
  • keine website-übergreifenden Kennungen und keine Weitergabe an Dritte

Speicherdauer

Einzelne Ereignisse werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht. Erhalten bleiben ausschließlich Tagessummen, etwa „am 12. August 412 Aufrufe der Startseite“. Diese Summen enthalten keinen Personenbezug mehr und werden bis zu drei Jahre für den Zeitvergleich vorgehalten. Die Tagesgeheimnisse werden nach zwei Tagen gelöscht.

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt in der bedarfsgerechten Gestaltung und der technischen Überwachung dieses Angebots. Die Verarbeitung ist auf das dafür Erforderliche beschränkt: Sie erfolgt ohne Zugriff auf Ihr Endgerät, ohne Wiedererkennung über den Tag hinaus und ohne jede Weitergabe.

Automatisierte Zugriffe

Zugriffe von Suchmaschinen-Crawlern und Prüfdiensten werden erkannt und als solche gekennzeichnet, damit sie die Auswertung nicht verfälschen.

4. Do Not Track

Sendet Ihr Browser den Hinweis „Do Not Track“, wird das erfasst und ausgewiesen, sodass sich diese Zugriffe aus der Auswertung heraushalten lassen.

5. Google Search Console

Für diese Testinstallation ist eine Anbindung an die Google Search Console vorgesehen. Dabei ruft der Server in einem nächtlichen Lauf ab, wie diese Website in den Google-Suchergebnissen erscheint: Klicks, Einblendungen, Position und Indexierungsstatus. Das ist eine Auskunft über die Website, keine über ihre Besucherinnen und Besucher. Es werden keine Nutzungsdaten an Google übermittelt, keine Suchbegriffe abgerufen und keine Suchbegriffe gespeichert. Beim Aufruf einer Seite entsteht keine Verbindung zu Google.

6. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Wenden Sie sich dafür an die oben genannte Adresse.

Ein Hinweis in eigener Sache, der zur Konstruktion gehört: Da die Kennung nach dem Löschen des Tagesgeheimnisses nicht mehr nachgebildet werden kann, ist es uns technisch nicht möglich, gespeicherte Messdaten einer bestimmten Person zuzuordnen. Wir können Sie in diesen Daten nicht identifizieren und sind nach Art. 11 Abs. 2 DSGVO nicht verpflichtet, dafür zusätzliche Informationen zu erheben. Ohne zusätzliche Angaben Ihrerseits können wir Auskunfts- und Löschverlangen für diese Daten deshalb nicht erfüllen – genau diese Nicht-Zuordenbarkeit ist der Grund, warum die Messung ohne Einwilligung vertretbar ist.

Unabhängig davon steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO). Zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

7. Stand

Diese Datenschutzerklärung beschreibt den Stand der Testinstallation vom 23. August 2026. Ändert sich die eingesetzte Konfiguration, wird sie angepasst.